Rechtsprechung
BVerwG, 20.09.1973 - IV B 35.73 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Einordnung einer ortsgebundenen künstlich angelegten Anlage als besondere Eigenart eines Ausflugszieles - Einordnung einer bescheidenen Ausflugsgaststätte an großzügig angelegten Fischteichen als privilegiertes Bauvorhaben
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BBauG § 33; BBauG § 35 Abs. 1
Zulässigkeit einer Ausflugsgaststätte im Außenbereich - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Saarland, 17.11.1972 - II R 40/72
- BVerwG, 20.09.1973 - IV B 35.73
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 03.05.1968 - IV B 125.67
Ablehnung eines Bauvorhabens auf Grund der Gefahr der Entstehung einer …
Auszug aus BVerwG, 20.09.1973 - IV B 35.73
Daß es jedoch im Rahmen des § 35 Abs. 3 BBauG auf derart befürwortende Erklärungen nicht ankommt, ist bereits geklärt und bedarf keiner erneuten Klärung in einem Revisionsverfahren (vgl. Beschlüsse vom 16. Dezember 1965 - BVerwG IV B 104.65 -, vom 3. Mai 1968 - BVerwG IV B 125.67 - und vom 5. September 1968 - BVerwG IV B 154.67 -). - BVerwG, 22.12.1971 - IV B 140.70
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Errichtung eines …
Auszug aus BVerwG, 20.09.1973 - IV B 35.73
Daraus ergibt sich indessen, daß das Vorhaben, selbst wenn es entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts und mit der Auffassung der Klägerin an sich zu den privilegierten gehören würde, dennoch nicht zulässig wäre, weil ihm eben der vom Berufungsgericht erwähnte öffentliche Belang, die Beeinträchtigung der natürlichen Eigenart der Landschaft, auf jeden Fall im Sinne von § 35 Abs. 1 BBauG entgegenstehen würde (vgl. hierzu Beschluß vom 22. Dezember 1971 - BVerwG IV B 140.70 - = Buchholz, BVerwG 406.11, § 35 BBauG Nr. 94). - BVerwG, 16.12.1965 - IV B 104.65
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 20.09.1973 - IV B 35.73
Daß es jedoch im Rahmen des § 35 Abs. 3 BBauG auf derart befürwortende Erklärungen nicht ankommt, ist bereits geklärt und bedarf keiner erneuten Klärung in einem Revisionsverfahren (vgl. Beschlüsse vom 16. Dezember 1965 - BVerwG IV B 104.65 -, vom 3. Mai 1968 - BVerwG IV B 125.67 - und vom 5. September 1968 - BVerwG IV B 154.67 -). - BVerwG, 05.09.1968 - IV B 154.67
Auszug aus BVerwG, 20.09.1973 - IV B 35.73
Daß es jedoch im Rahmen des § 35 Abs. 3 BBauG auf derart befürwortende Erklärungen nicht ankommt, ist bereits geklärt und bedarf keiner erneuten Klärung in einem Revisionsverfahren (vgl. Beschlüsse vom 16. Dezember 1965 - BVerwG IV B 104.65 -, vom 3. Mai 1968 - BVerwG IV B 125.67 - und vom 5. September 1968 - BVerwG IV B 154.67 -).
- VG Neustadt, 14.01.2016 - 4 K 396/15
Nachbarklage gegen "Aufenthaltsraum für Vereinsmitglieder" des Angelsportvereins …
Die unzweifelhaft im Außenbereich von K-Stadt stattfindende und dem Beigeladenen genehmigte Nutzung ist zunächst nicht nach § 35 Abs. 1 Baugesetzbuch - BauGB - im Außenbereich privilegiert (vgl. z.B. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13. März 2003 - 8 A 11810/02.OVG - zur Zulassung von Baulichkeiten im Außenbereich, die lediglich die Betreuung von Bienen erleichtern sollen und BVerwG, Beschluss vom 20. September 1973 - IV B 35.73 -, BRS 27 Nr. 136 zu einer einem Angelsportverein dienenden baulichen Anlage). - BVerwG, 17.03.1976 - 8 C 48.75
Erteilung einer Nachgenehmigung
Das ist jedoch nicht zulässig (Beschluß vom 20. September 1973 - BVerwG IV B 35.73 - [Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 106] und Urteil vom 8. Februar 1974 - BVerwG IV C 77.71 - [Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 107]). - BVerwG, 05.06.1975 - 4 B 43.75
Vereinbarkeit eines Vorhabesn mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung
Das gilt nicht nur für einen Bebauungsplan, der die in § 33 BBauG gestellten Anforderungen noch nicht erfüllt (vgl. insoweit den Beschluß vom 20. September 1973 - BVerwG IV B 35.73 - [Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 106 S. 74]), sondern es gilt auch - und erst recht - für einen Flächennutzungsplan, der nach § 8 Abs. 2 Satz 1 BBauG grundsätzlich jeder verbindlichen Bauleitplanung voranzugehen hat. - BVerwG, 01.11.1978 - 4 CB 30.77
Annahme eines privilegierten landwirtschaftlichen Betriebes - Dienen eines …
Die Tatsache, daß sich die beigeladene Gemeinde, in deren Gebiet das betreffende Grundstück liegt, für das Vorhaben ausgesprochen haben soll, ist bei der Frage, ob ein Vorhaben öffentliche Belange beeinträchtigt, nach der ständigen Rechtsprechung des beschließenden Senats ebenso unbeachtlich wie der Umstand, daß die Gemeinde angeblich die Erweiterung eines bereits vorhandenen Flächennutsungsplans beschlossen hat (Beschluß vom 20. September 1973 - BVerwG IV B 35.73 - in BRS 27, 221 mit weiteren Nachweisen). - BVerwG, 13.05.1977 - 4 B 20.77
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Übereinstimmung …
Im übrigen hat der beschließende Senat sich über die Bedeutung von Darstellungen in einem Flächennutzungsplan bereits mehrfach mit dem Ergebnis geäußert, daß die im Flächennutzungsplan zum Ausdruck gebrachten planerischen Vorstellungen zu den öffentlichen Belangen gehören können, welche die Baugenehmigungsbehörde bei ihrer Entscheidung über die Zulässigkeit eines nicht bevorrechtigten Vorhabens im Außenbereich zu berücksichtigen hat, daß aber andererseits die Übereinstimmung des Vorhabens mit einem Flächennutzungsplan noch nicht die Zulässigkeit des Vorhabens zur Folge hat (vgl. Urteile vom 29. April 1964 - BVerwG I C 30.62 - [BVerwGE 18, 247 ff.]; vom 15. März 1967 - BVerwG IV C 205.65 - [BVerwGE 26, 287 ff. [BVerwG 15.03.1967 - IV C 205/65]]; Beschlüsse vom 15. März 1972 - BVerwG IV B 211.71, 212.71, 213.71 - mit Hinweis auf das Urteil vom 10. Mai 1968 - BVerwG IV C 18.66 - [Buchholz 406.11 § 19 BBauG Nr. 17] und auf den Beschluß vom 17. März 1969 - BVerwG IV B 190.67 - [Betriebsberater 1971, Beilage 3, IV, 29]; vgl. auch Beschlüsse vom 3. Mai 1973 - BVerwG IV B 56.73 - und vom 20. September 1973 - BVerwG IV B 35.73).